Zwischen dem Auftraggeber (= Nutzer von collana pay oder auch Kunde) und der collana apps GmbH als Auftragnehmer besteht eine Zusammenarbeit über Leistungen im IT-Umfeld. Da es im Rahmen der Durchführung dieser Leistungen möglich oder für die Auftragserfüllung notwendig ist, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, bedarf es gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Auftraggeber als Verantwortlichem und dem Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter einer vertraglichen Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
Wird für die Nutzung von collana pay eine Auftragsverarbeitung benötigt?
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