Microsoft erfüllt gegenüber allen Kunden mit Wirkung vom 25. Mai 2018 die Verpflichtungen aus
- der „Verarbeitung personenbezogener Daten; GDPR“ des Abschnitts „Datenschutzbestimmungen“ in den Bestimmungen für Onlinedienste und
- aus den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Anlage 4 der Bestimmungen für Onlinedienste. Die jeweils aktuell geltende Version der Bestimmungen für Onlinedienste ist unter Lizenzen verfügbar.
Microsoft stellt für alle Kunden die mit der EU-Kommission abgestimmten EU-Standardvertragsklauseln bereit und sichert damit zu, dass ein angemessenes Datenschutzniveau international gewährleistet ist. Nach dem Wegfall des Privacy Shields sind die weitere gesetzliche Entwicklung und die von den Aufsichtsbehörden vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen im Auge zu behalten.
Weitere Informationen über Microsoft Compliance in Bezug auf die DSGVO